TIerhaltung

Tierwohl ist mehr als nur eine frage der Haltung.

Schweine sind soziale Tiere und leben natürlicherweise in Gruppen. Deshalb betrachten wir beim Platzangebot nicht nur die Quadratmeter **pro Tier**, sondern auch die **tatsächlich zusammenhängende Fläche**, die einer Gruppe zur Verfügung steht.

Eine Angabe wie „100 % mehr Platz“ kann dabei täuschen: Statt der üblichen 0,75 m² hätte ein Schwein beispielsweise 1,5 m² zur Verfügung. Rechnerisch ist das doppelt so viel Platz – eine Fläche von 1,5 m² ermöglicht einem Schwein aber noch lange nicht, wirklich zu rennen oder sich als Teil einer Gruppe frei zu bewegen. Entscheidend ist deshalb auch die **Mindestgröße der zusammenhängenden Bucht und die Größe der Tiergruppe**. Erst größere, offene Buchten schaffen tatsächlich Bewegungsraum. Bereits ab etwa 25 m² zusammenhängender Buchtenfläche können Schweine deutlich freier laufen; besonders honorieren wir deshalb offene, zusammenhängende Buchten mit **mehr als 100 m²**.

Die Haltungsbewertung beschreibt damit die tatsächlichen äußeren Bedingungen auf dem Bauernhof und geht bewusst über eine reine „mehr Platz pro Tier“-Angabe hinaus. Berücksichtigt werden unter anderem das Platzangebot, die Größe und Struktur der nutzbaren Fläche, Auslaufmöglichkeiten, offene Fronten, klimatische Bedingungen und Beschäftigungsmöglichkeiten. Entscheidend ist, **was die Haltungsumgebung den Schweinen tatsächlich ermöglicht**.

Unter Tierhaltung definieren wir

Beschäftigung

Außenklima

Platzangebot

Zertifizierung

Unsere Haltungskriterien im Detail

1.1 – Beschäftigung der Tiere

Das Ausleben artgerechten Verhaltens zählt zu den wichtigsten Zielen der tierwohlorientierten Haltung. Dabei ist das Nachahmen natürlicher Verhaltensweisen der Tiere in der Nutztierhaltung von entscheidender Bedeutung. Im Fall von Schweinen beinhaltet dies den Wühltrieb im Waldbereich, bei Hühnern das Picken in der Waldrand-Zone und bei Rindern das Wiederkäuen auf der Weide. Im Hinblick auf das Wühlverhalten hat sich die Strohhaltung als die tierwohlgerechteste Form der Schweinehaltung etabliert. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass Stroh in Raufen lediglich das „Kauen“ als Beschäftigung ermöglicht, während erst eine ausreichende Menge an Stroheinstreu das Wühlen der Tiere ermöglicht. Die Möglichkeit von Stroheinstreu zum Wühlen und Wärmen ist übrigens erst ab Stufe 4 in der Haltungsform, in der staatlichen Haltungskennzeichnung erst in der höchsten Stufe berücksichtigt.

Jedes Tier muss jederzeit uneingeschränkten Zugriff auf Futter (Stroh, Heu oder Silage) in Raufen haben, um Kauen als Beschäftigung zu ermöglichen. Dabei sollte die Anzahl der Tiere pro Raufe 60 Tiere nicht überschreiten. Es muss sichergestellt sein, dass die Tiere die Raufen jederzeit gut erreichen können.

Jedem Tier muss jederzeit ausreichend gesundheitlich unbedenkliches, organisches Einstreu Material (z.B. Stroh) als bodendeckendes Einstreu im Bereich der Liegeflächen täglich frisch zur Verfügung stehen. Bei der Einstreumenge sind die Umgebungstemperatur, das Angebot weiterer eingestreuter Bereiche (z.B. im Auslauf) und Thermoregulationsmöglichkeiten (durch Schaffung von Mikroklimabereichen z.B. Abdeckungen) zu berücksichtigen.

In der Bucht muss ein definierter Bereich mit ausreichend Stroheinstreu (ca. 400 g/Schwein/Tag) vorhanden sein. Unter „ausreichend“ verstehen wir die gesetzlichen Mindestanforderungen, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die bestehenden Siegel bieten den Landwirten keinerlei Anreiz, ihre Standards über das geforderte Minimum zu erhöhen. Dabei ist es ratsam, die Strohmenge über das Jahr hinweg zu variieren. Dies würde beispielsweise bedeuten, im Winter mehr und im Hochsommer teilweise minimale Stroheinstreu anzubieten oder diese gegen eine Möglichkeit zum Suhlen (also Abkühlen) auszutauschen.

Je mehr Stroh den Tieren geboten wird, desto frischer und hygienischer ist es in der Regel. In einem Tiefstreustall werden etwa 800 g Stroh/Schwein/Tag angeboten. Generell gilt: Steigende Strohmengen sind positiv für die Tiere. Die Höhe der Strohmatte hängt jedoch von der Häufigkeit des Ausmistens ab, was wiederum Vor- und Nachteile mit sich bringt. Die Strohmenge wird über das ganze Jahr hinweg berechnet, um im Hochsommer eine Reduzierung der Strohmatte zu ermöglichen.

Wir empfehlen bei Temperaturen über 30°C, das Stroh so weit wie nötig zu reduzieren, um ausreichend feuchte Liegeflächen zu schaffen. Im besten Fall sogar mit einer Drip-Suhle oder Ähnlichem. Stroh ist eine der besten Tierwohlmaßnahmen, aber bei Temperaturen über 30°C verhalten sich Schweine wie Menschen und suchen keine Beschäftigung, sondern Abkühlung.

1.2 – Außenklima in der Haltung

Das Außenklima bzw. „frische Luft“ ist vor allem aus Sicht einer naturnahen Haltung ein gewichtiges Argument, das sich viele Verbraucher für die Tierhaltung wünschen. Aus tierwohlorientierter Sicht ist „naturnah“ jedoch nicht nur als Vorteil zu bewerten, sondern muss daher differenziert betrachtet werden. Winterliche Temperaturen oder Futtermangel stellen in der Natur eher eine Herausforderung dar, die es zu überleben gilt und oft ein Schutzbedürfnis bei Tieren hervorruft. Dies kann durch den Menschen in Form von Stallungen und ähnlichem gewährleistet werden. Tiere in menschlicher Obhut können es besser haben als in der Natur.

Ganz konkret hinterfragen wir die gängige Praxis der Richtlinien vieler Haltungslabels, die die Freilandhaltung bei Schweinen, Rindern und Hühnern gleichwertig empfehlen. Dies ist wissenschaftlich nicht gerechtfertigt. Bei der tierwohlorientierten Haltung von Rindern ist die Freilandhaltung die beste Form, da Rinder tatsächlich Wiesenbewohner sind, die sich lieber auf einer Weide als im Wald aufhalten. Als Wiederkäuer mit Hörnern ist das auch logisch, im Wald finden sie kein Gras und die Hörner sind nachteilig. Hühner als Waldrandbewohner nutzen beides, Wiese und Wald, beziehungsweise den Stall als Ersatz für den Wald. Aber Hühner halten sich immer nahe am Wald oder respektive am Stall auf, daher ist meistens in einem Radius von 1-3 Metern um den Stall kein Gras mehr vorhanden. Die Tiere trauen sich selten weiter aufgrund von Raubvögeln.

Bei Schweinen ist dies anders, da sie Waldbewohner sind und sich normalerweise nur widerwillig auf Freiflächen aufhalten. Haben Sie schon einmal ein Wildschwein auf einer Wiese gesehen? Nein, aber warum halten wir dann Hausschweine dort? Aktuell scheint die Tierwohlwerbung zwar einig zu sein, dass ein nicht überdachter Auslauf für über 50% der Stallfläche wichtig ist. Aber ob dieser tatsächlich das Wohlergehen der Tiere fördert oder lediglich die Werbung über alle Tierarten hinweg erleichtert, ist fraglich. Eindeutig ist, dass das Außenklima einer von vielen Vorteilen für eine tierwohlorientierte Haltung von Schweinen ist, jedoch allein nicht ausreicht. Die Art des Beschäftigungsmaterials wie z.B. Stroh und die Struktur der Buchten sind für eine optimale Schweinehaltung weitaus wichtiger als eine Wiese. Bei Rindern ist dies umgekehrt.

Ein weiteres Argument ist, dass die Freilandhaltung von Schweinen kaum von Landwirten genehmigt wird. Selbst das Land Nordrhein-Westfalen konnte keine Baugenehmigung für einen eigenen Tierwohlstall im Landesinstitut Haus Düsse erhalten. Dies mag paradox klingen, aber viele Siegel reduzieren Tierwohl nicht nur auf wenige Haltungskriterien, sie wählen mit der Freilandhaltung von Schweinen sogar eines der am schwersten umsetzbaren Kriterien aus.

Schweine sind Waldbewohner, und dieses Umfeld muss nachgeahmt werden. Ein Stall kann dies oft besser schaffen als eine wiesenartige Fläche ohne Bäume. Am besten wäre jedoch eine Haltung im Wald. Mehr dazu unter 1.2.3. Auslauf.

Jedes Tier hat jederzeit Zugang zu Außenklimareizen.

Eine oder beide Längsseiten des Stalls müssen dauerhaft offen bzw. geöffnet sein. Der Anteil der dauerhaft offenen Flächen im Stall muss in Summe inkl. Dachöffnungen/Traufen mindestens 30% der Wandflächen des Stalls betragen. Durch die Öffnungen in einer oder beiden Längsseiten des Stalls muss eine Frischluftzirkulation und -qualität gewährleistet sein, die vergleichbar mit einer Schwerkraftlüftung ist. Relevant sind dabei nur die Öffnungen, die eine unmittelbare Auswirkung auf die klimatischen Bedingungen der Tiere haben.

Ein Verschluss darf zeitweise erfolgen, wenn die Witterungsverhältnisse die Tiergesundheit beeinträchtigen könnten. Zum temporären Verschluss können Rollwände aus Planen sowie bewegliche Spaceboards genutzt werden. Die Zeit und Dauer des Verschlusses sind mit Angabe des Grundes vom Schweinehalter zu dokumentieren. Vogelschutz- und Windbrechnetze gelten nicht als Verschluss und können dauerhaft genutzt werden.

Der Bewegungs- oder Liegebereich bzw. die Buchten aller Tiere sollten direkt an die offene(n) Stallseite(n) grenzen.

Die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Temperaturbereichen wählen zu können oder durch eine Überdachung den Temperaturschwankungen im Außenbereich gerecht zu werden, ist für ein Schwein aufgrund der fehlenden Möglichkeit zu schwitzen oder auch bei kälteren Temperaturen Schutz zu suchen, essenziell. Daher empfehlen wir klar die Haltung mit einem überdachten Außenbereich oder Stroheinstreu ausschließlich im Innenbereich.

1.3 – Zusätzlicher Bewegungsfreiraum

Innerhalb der öffentlichen Wahrnehmung wird „mehr Platz“ grundsätzlich gleichgesetzt mit Tierwohl. Dabei ist es für Verbraucher und Laien generell schwer einzuschätzen, welche Größen realistisch und im Sinne des Tierwohls sind. Während schlüssige Beweise existieren, die zeigen, dass der gesetzlich vorgeschriebene Platz für ein Tier kaum ausreicht, ist „100% mehr Platz“ nicht ausreichend komplex. Ein einzelnes Tier hat bei 100 % mehr Platz weniger Bewegungsfreiheit als eine Gruppe von 50 Schweinen mit dem gesetzlichen Platzangebot! Neben dem Platz pro Tier ist die Gruppen- und Stallgröße mindestens genauso wichtig.

Es gibt einschlägige Beobachtungen, die zeigen, dass das Platzangebot mit zunehmender Gruppen- und Stallgröße automatisch steigt, da Schweine Herdentiere sind und somit teilweise nahe beieinander liegen und sich in der Gruppe bewegen. Wir beobachten, dass eine Großgruppe von z.B. 100 Schweinen bei 40% mehr Platz mehr Bewegungsfreiheit hat als eine kleine Gruppe von 15 Schweinen bei 100% mehr Platz! Deshalb berücksichtigt die Tierwohl-Lupe Platz, Gruppengröße und Alter der Tiere.

Die Frage, wie viel Platz pro Tier im Sinne des Tierwohls angemessen ist und ab wann dieser gesättigt ist und keinen weiteren Nutzen für die Tiere bringt, sollte jedoch den Experten überlassen bleiben. Zusätzlich stellt sich die Frage, welche anderen Faktoren, sofern die Anforderungen im Bereich Platz erfüllt sind, das Wohlbefinden der Tiere darüber hinaus steigern könnten. Daher möchten wir, sofern Gruppengröße und Platzangebot im Gleichgewicht sind, eher dazu motivieren, nicht noch mehr Platz zu schaffen, um Übersättigung zu vermeiden, sondern sich vielmehr auf eine Steigerung des Tierwohls in Bezug auf weitere Aspekte wie Transportwege und -abläufe oder Tiergesundheit zu konzentrieren.

Gilt für Mastschweine ab Mastbeginn, also ca. 30 kg Lebendgewicht.

  • 30 – 50 kg: Eine Mindestfläche von 0,70 m² je Tier
  • 50 – 110 kg: Eine Mindestfläche von 1,05 m² je Tier
  • Über 110 kg: Eine Mindestfläche von 1,40 m² je Tier

Alle bekannten Haltungssiegel beschränken ihre Kriterien zum Platzangebot leider nur auf Mastschweine ab 30 kg. Um die Vergleichbarkeit zu garantieren, führen wir das Platzangebot für Ferkel und Sauen daher unter Tierschutz auf, was auch noch einmal verdeutlicht, warum Bio als ein sehr gutes Tierschutzlabel zu verstehen ist, das über die reine Haltung hinausgeht.

Generell empfehlen wir, den Tieren mehr Platz zu bieten. Jedoch stellen wir fest, dass 40% mehr Platz bei Großgruppen den gleichen Effekt haben wie 100% mehr Platz bei Kleingruppen.

Gilt für Mastschweine ab Mastbeginn, also ca. 30 kg Lebendgewicht.

  • 30 – 50 kg: Eine Mindestfläche von 0,80 m²/Tier
  • 50 – 110 kg: Eine Mindestfläche von 1,20 m²/Tier
  • Über 110 kg: Eine Mindestfläche von 1,60 m²/Tier

Gilt für Mastschweine ab Mastbeginn, also ca. 30 kg Lebendgewicht.

  • 30 – 50 kg: Eine Mindestfläche von 0,90 m²/Tier
  • 50 – 110 kg: Eine Mindestfläche von 1,35 m²/Tier
  • Über 110 kg: Eine Mindestfläche von 1,80 m²/Tier

Gilt ab Mastschwein (ab Mastbeginn, ca. 30 kg LG)

  • 30 – 50 kg LG Mindestfläche von 1,00 m²/Tier
  • 50 – 110 kg LG Mindestfläche von 1,50 m²/Tier
  • Über 110 kg LG Mindestfläche von 2,00 m²/Tier

Gilt für den Gewichtsbereich von 30 bis 50 kg Lebendgewicht und entspricht 0,75 m² je Tier.

Alle bekannten Siegel beschränken ihre Kriterien zum Platzangebot auf Mastschweine ab 30 kg. Um die Vergleichbarkeit zu garantieren, wird das Platzangebot für Ferkel und Sauen von uns daher unter Tierschutz aufgeführt. Aber zusätzlich honorieren wir es als erstes Label, wenn jungen Schweinen im Verhältnis mehr Platz geboten wird als älteren Schweinen. Es ist wie beim Menschen das junge Tiere einen weit aus größeren Bewegungsdrang haben und diesen für ihr Wohl brauchen. Bei älteren Tieren werden Kühl- und Ruhemöglichkeiten deutlich wichtiger.

Erst ab dieser Größe ist, vor allem bei jungen Schweinen, ein natürliches Verhalten und somit sichtbares Wohlbefinden festzustellen. Dies zeigt sich beispielsweise in Form von Sprinten und Umhertollen. +100% mehr Platz ohne Berücksichtigung der Gruppengröße garantiert dies leider nicht.

Ziel sollte es sein, dass die Tiere ausreichend Platz haben, um ihr natürliches Verhalten ausleben zu können und sich wohl zu fühlen. Ein natürliches Verhalten ist bei Tieren in einer Gruppe von 100 Schweinen bei bereits +40% zu beobachten, bei Tieren in kleineren Gruppen erst bei +100% mehr Platz. Hier ist es sehr wichtig zu erkennen, dass eine pauschale Festlegung einer Platzbestimmung in Prozent nicht im Sinne der Tiere und somit ihres Wohlergehens ist. Vielmehr kommt es auf die Gruppengröße und die zusammenhängende Stallfläche an, anhand derer man sich bei der Festlegung des Platzes orientieren sollte. Wir halten somit fest, dass die pauschale Aussage „je mehr Platz, desto besser“ nicht gänzlich falsch ist, sich jedoch idealerweise immer an der Gruppengröße der Tiere orientieren sollte. Aber auch große Gruppen können Nachteile haben, und es besteht ein höherer Anspruch an den Tierhalter, weil die Tiergesundheit schwieriger zu kontrollieren ist. Darum misst das Tierwohllupe-Siegel als erstes deutsches Tierwohllabel auch die Tiergesundheit zusätzlich zu Tierschutz und Tierhaltung.

1.4 – Zusätzliche Zertifizierungen

Eine Bio-Zertifizierung und/oder eine gültige QS-Lieferberechtigung sind kein Muss, aber fördern das Wissen der Mastbetriebe rund um die Tierhaltung und damit das Wohlergehen der Tiere.